c) Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
| Nr. | Tatbestand | GT | BH | GF | SB |
| Meldepflichten, Zurückziehen aus dem Verkehr | |||||
| 109 | Gegen die Meldepflicht bei Änderung der tatsächlichen Verhältnisse, gegen die Antrags- oder Anzeigepflicht bei Standortänderung, Veräußerung oder Erwerb des Fahrzeugs oder gegen die Anzeige- oder Vorlagepflicht bei Dauerstillegung des Fahrzeugs oder gegen die Pflicht, das Kennzeichen entstempeln zu lassen, verstoßen oder Verwertungsnachweis oder Verbleibserklärung nicht oder nicht vorschriftsmäßig vorgelegt oder abgegeben | 30 | |||
| GT=Grundtatbestand BH=Behinderung GF=Gefährdung SB=Sachbeschädigung |
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