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Anlage 11 (zu den §§ 28 und 31) Staatenliste zu den Sonderbestimmungen für Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis

Fahrerlaubnisverordnung (FeV)

AusstellungsstaatKlasse(n)theoretische
Prüfung 
praktische
Prüfung 
Andorraalleneinnein
Französisch-Polynesienalleneinnein
Guernseyalleneinnein
Insel Man alleneinnein
IsraelBneinnein
Japanalleneinnein
Jerseyalleneinnein
Monacoalleneinnein
Namibia 16) A1, A, B, EB, C1 17), EC1, C 17), EC neinnein
Neukaledonienalleneinnein
Neuseeland1, 6 10)neinnein
Republik Korea 1, 2 1) neinnein
San Marino alleneinnein
Schweizalleneinnein
Singapuralleneinnein
Südafrikaalleneinnein
Fahrerlaubnisse, die im
tatsächlichen Herrschafts-
bereich der Behörden in
Taiwan 2) erteilt wurden 
B/BE 1 neinja
Fahrerlaubnisse aus den Australischen Territorien 11): 
- Australian Capital Territory C 12), R 12) nein 7) nein
- New South Wales C, R nein 7) nein
- Northern Territory C 12), R 12) nein 7) nein
- Queensland C 13), R 13) nein 7) nein
- South Australia C 13), R 13) neinnein
- Tasmania C 13), R 13) neinnein
- Victoria C 14), CAR, R 14) neinnein
- Western Australia C 12), R nein 7) nein
Pkw-Fahrerlaubnisse der US-Bundes-
staaten und US-amerikanischen
Außengebiete 1): 
  
- Alabama Dneinnein
- Arizona G, D, 2 neinnein
- Arkansas Dneinnein
- Colorado C, R neinnein
- Connecticut D, 1, 2 janein
- Delaware Dneinnein
- District of Columbia Djanein
- Florida Ejanein
- Idaho Dneinnein
- Illinois Dneinnein
- Indiana Operator License,
Chauffeur License 3),
Public Passenger
Chauffeur License 3),
Commercial Driver
License,
Probationary
Operator's License 
ja 7) nein
- Iowa C (Noncommercial
Operator's
License) 4),
A (Commercial
Driver's License) 3),
B (Commercial
Driver's License) 3),
C (Commercial
Driver's License) 3),
D (Noncommercial
Chauffeur Driver's
License mit
Endorsement 1, 2
oder 3) 3),
Intermediate Driver's
License 
neinnein
- Kansas Cneinnein
- Kentucky Dneinnein
- Louisiana Eneinnein
- Maryland C (Full License und
Provisional License) 
neinnein
- Massachusetts Dneinnein
- Michigan Operatorneinnein
- Minnesota Dja 7) nein
- Mississippi operator, R janein
- Missouri Fjanein
- Nebraska Ojanein
- New Mexico Dneinnein
- North Carolina Cjanein
- Ohio Dneinnein
- Oklahoma Dneinnein
- Oregon C 7) janein
- Pennsylvania Cneinnein
- Puerto Rico 3neinnein
- South Carolina Dneinnein
- South Dakota 1 und 2 neinnein
- Tennessee Djanein
- Texas C 15), A 3), B 3) nein 7) nein
- Utah Dneinnein
- Virginia NONE, M 5), A 3), B 3), C 3) neinnein
- Washington State Driver License 8)
Intermediate Driver
License 9) 
neinnein
- West Virginia Eneinnein
- Wisconsin Dneinnein
- Wyoming Cneinnein
Fahrerlaubnisse der Kanadischen Provinzen 1):    
- Alberta 5neinnein
- British Columbia 5, 6, 7 (Novice Driver's Licence) 7)10) neinnein
- Manitoba 5 6), 4 Stage F 3), 3 Stage F 3),
2 Stage F 3), 1 Stage F3) 
neinnein
- New Brunswick 5, 7 Stufe 2 neinnein
- Newfoundland 5neinnein
- Northwest Territories 5neinnein
- Nova Scotia 5neinnein
- Ontario Gneinnein
- Prince Edward Island 5neinnein
- Québec 5neinnein
- Saskatchewan 1 und 5 neinnein
- Yukon 5neinnein

1) Amtliche Anmerkung: Soweit in der Spalte „Klasse(n)" nicht „alle", sondern nur eine bestimmte Klasse oder bestimmte Klassen genannt sind, erfolgt aufgrund dieser Klasse(n) nur die Erteilung der Klasse B.

2) Amtliche Anmerkung: Deutschland unterhält keine diplomatischen Beziehungen zu Taiwan.

3) Amtliche Anmerkung: Beinhaltet Pkw-Klasse.

4) Amtliche Anmerkung: In den Fällen, in denen die Klasse C mit Beschränkung mit der Schlüsselnummer 2 versehen ist, ist die Erteilung einer deutschen Fahrerlaubnis nach § 31 nicht zulässig (Lernführerschein).

5) Amtliche Anmerkung: In den Fällen, in denen die Klasse M mit Code 6 versehen ist, ist eine prüfungsfreie Erteilung einer deutschen Fahrerlaubnis nicht möglich (nur Motorradführerschein).

6) Amtliche Anmerkung: In den Fällen, in denen eine Klasse 5 Stage L oder Stage A vorliegt, ist die Erteilung einer deutschen Fahrerlaubnis nach § 31 nicht zulässig (Lernführerschein).

7) Amtliche Anmerkung: Der Nachweis des Sehvermögens gemäß § 12 ist weiterhin erforderlich.

8) Amtliche Anmerkung: Sofern die „Driver License" keinen Hinweis auf spezielle Fahrzeuge enthält, handelt es sich um eine Pkw-Fahrerlaubnis.

9) Amtliche Anmerkung: Nur für Inhaber, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Kein Umtausch einer „Instruction Permit".

10) Amtliche Anmerkung: Die Umschreibung der Klasse 6 erfolgt in eine deutsche Fahrerlaubnis der Klasse A2, sofern der Inhaber das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Im Übrigen wird die Klasse A erteilt.

11) Amtliche Anmerkung: Die australische Klasse C und CAR (Victoria) entspricht der deutschen Klasse B und die australische Klasse R der deutschen Klasse A.

12) Amtliche Anmerkung: Auch „Provisional Licence". Kein Umtausch einer „Learner Licence".

13) Amtliche Anmerkung: Auch „Provisional Licence P2". Kein Umtausch einer „Learner Permit" bzw. „Learner Licence".

14) Amtliche Anmerkung: Auch „Probationary Licence P2". Kein Umtausch einer „Learner Permit".

15) Amtliche Anmerkung: Auch „Provisional License". Kein Umtausch einer „Instruction Permit".

16) Amtliche Anmerkung: Voraussetzung ist, dass das Erteilungsdatum der namibischen Fahrerlaubnis mindestens zwei Jahre vor Antragstellung liegt.

17) Amtliche Anmerkung: Die Fahrerlaubnisklassen C1 und C aus Namibia berechtigen auch zum Führen von Bussen. Eine Umschreibung dieser Fahrerlaubnisklassen in die deutsche Fahrerlaubnisklassen D1 bzw. D kann jedoch nicht erfolgen. Die Fahrerlaubnisklasse C1 aus Namibia berechtigt zum Führen von Fahrzeugen mit einer zulässigen Masse von nicht mehr als 16.000 kg. Bei der Umschreibung in Deutschland wird jedoch nur eine Fahrerlaubnis der Klasse C1 erteilt, auch wenn diese nur zum Führen von Fahrzeugen mit einer zulässigen Masse von nicht mehr als 7.500 kg berechtigt.

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