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242-242.2 Berauschende Mittel
Bußgeldkatalog (BKatV)
| Lfd. Nr. |
Tatbestand |
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) |
Regelsatz in Euro (€), Fahrverbot in Monaten |
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Berauschende Mittel |
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| 242 |
Kraftfahrzeug unter Wirkung eines in der Anlage zu § 24a Absatz 2 StVG genannten berauschenden Mittels geführt |
§ 24a Absatz 2 Satz 1 i. V. m. Absatz 3 |
500 € Fahrverbot 1 Monat |
| 242.1 |
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bei Eintragung von bereits einer Entscheidung nach § 24a StVG, § 316 oder § 315c Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a StGB im Fahreignungsregister |
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1 000 € Fahrverbot 3 Monate |
| 242.2 |
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bei Eintragung von bereits mehreren Entscheidungen nach § 24a StVG, § 316 oder § 315c Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a StGB im Fahreignungsregister |
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1 500 € Fahrverbot 3 Monate |
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Ich bin ehrlich, eigentlich bin ich recht skeptisch, was Online-Beratungs-Websites betrifft, aber ich habe dringend Rat in einer Angelegenheit ...
Birgül D., Mannheim