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242-242.2 Berauschende Mittel

Bußgeldkatalog (BKatV)

 
Lfd. Nr. Tatbestand Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) Regelsatz
in Euro (€),
Fahrverbot
in Monaten
  Berauschende Mittel    
242 Kraftfahrzeug unter Wirkung eines in der Anlage zu
§ 24a Absatz 2 StVG genannten berauschenden Mittels geführt
§ 24a Absatz 2 Satz 1 i. V. m.
Absatz 3
500 €
Fahrverbot
1 Monat
242.1   bei Eintragung von bereits einer Entscheidung nach § 24a StVG, § 316 oder § 315c Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a StGB im Fahreignungsregister   1 000 €
Fahrverbot
3 Monate
242.2   bei Eintragung von bereits mehreren Entscheidungen nach § 24a StVG, § 316 oder § 315c Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a StGB im Fahreignungsregister   1 500 €
Fahrverbot
3 Monate

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