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203-203.2 Kindersitze

Bußgeldkatalog (BKatV)

 
Lfd. Nr. Tatbestand Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) Regelsatz
in Euro (€),
Fahrverbot
in Monaten
  Kindersitze    
203 Kraftfahrzeug in Betrieb genommen unter Verstoß gegen    
203.1   das Verbot der Anbringung von nach hinten
gerichteten Kinderrückhalteeinrichtungen auf
Beifahrerplätzen mit Airbag
§ 35a Absatz 8 Satz 1
§ 69a Absatz 3 Nummer 7
 25 €
203.2   die Pflicht zur Anbringung des Warnhinweises zur Verwendung von Kinderrückhalteeinrichtungen auf
Beifahrerplätzen mit Airbag
§ 35a Absatz 8 Satz 2, 4
§ 69a Absatz 3 Nummer 7
  5 €
203.3   die Pflicht zur rückwärts oder seitlich gerichteten Anbringung von Rückhalteeinrichtungen für Kinder
bis zu einem Alter von 15 Monaten
§ 35a Absatz 13
§ 69a Absatz 3 Nummer 7
25 €

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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