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12-15 Abstand

Bußgeldkatalog (BKatV)

 
Lfd. Nr. Tatbestand Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) Regelsatz
in Euro (€),
Fahrverbot
in Monaten
  Abstand    
12 Erforderlichen Abstand von einem vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten § 4 Absatz 1 Satz 1
§ 49 Absatz 1 Nummer 4
 
12.1   bei einer Geschwindigkeit bis 80 km/h    25 €
12.2   – mit Gefährdung § 4 Absatz 1 Satz 1
§ 1 Absatz 2
§ 49 Absatz 1 Nummer 1, 4
 30 €
12.3   – mit Sachbeschädigung    35 €
12.4   bei einer Geschwindigkeit von mehr als 80 km/h,
sofern der Abstand in Metern nicht weniger als ein Viertel des Tachowertes betrug
§ 4 Absatz 1 Satz 1
§ 49 Absatz 1 Nummer 4
 35 €
12.5   bei einer Geschwindigkeit von mehr als 80 km/h,
sofern der Abstand in Metern weniger als ein Viertel
des Tachowertes betrug
  Tabelle 2
Buchstabe a
12.6   bei einer Geschwindigkeit von mehr als 100 km/h, sofern der Abstand in Metern weniger als ein Viertel des Tachowertes betrug   Tabelle 2
Buchstabe b
12.7   bei einer Geschwindigkeit von mehr als 130 km/h, sofern der Abstand in Metern weniger als ein Viertel des Tachowertes betrug   Tabelle 2
Buchstabe c
13 Vorausgefahren und ohne zwingenden Grund stark
gebremst
   
13.1   – mit Gefährdung § 4 Absatz 1 Satz 2
§ 1 Absatz 2
§ 49 Absatz 1 Nummer 1, 4
 20 €
13.2   – mit Sachbeschädigung    30 €
14 Den zum Einscheren erforderlichen Abstand von dem vorausfahrenden Fahrzeug außerhalb geschlossener
Ortschaften nicht eingehalten
§ 4 Absatz 2 Satz 1
§ 49 Absatz 1 Nummer 4
 25 €
15 Mit Lastkraftwagen (zulässige Gesamtmasse über 3,5 t) oder Kraftomnibus bei einer Geschwindigkeit von mehr
als 50 km/h auf einer Autobahn Mindestabstand von
50 m von einem vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten
§ 4 Absatz 3
§ 49 Absatz 1 Nummer 4
 80 €

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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WAIBEL, A., Freiburg