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134-135 Blaues und gelbes Blinklicht

Bußgeldkatalog (BKatV)

 
Lfd. Nr. Tatbestand Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) Regelsatz
in Euro (€),
Fahrverbot
in Monaten
  Blaues und gelbes Blinklicht    
134 Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn oder allein oder gelbes Blinklicht missbräuchlich verwendet § 38 Absatz 1 Satz 1,
Absatz 2, Absatz 3 Satz 3
§ 49 Absatz 3 Nummer 3
 20 €
135 Einem Einsatzfahrzeug, das blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn verwendet hatte, nicht sofort freie Bahn geschaffen § 38 Absatz 1 Satz 2
§ 1 Absatz 2
§ 49 Absatz Absatz 1 Nummer 1, Absatz 3 Nummer 3
240 €
Fahrverbot
1 Monat
135.1   – mit Gefährdung   280 €
Fahrverbot
1 Monat
135.2   – mit Sachbeschädigung   320 €
Fahrverbot
1 Monat

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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