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97-101 Personenbeförderung, Sicherungspflichten

Bußgeldkatalog (BKatV)

 
Lfd. Nr. Tatbestand Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) Regelsatz
in Euro (€),
Fahrverbot
in Monaten
  Personenbeförderung,
Sicherungspflichten
   
97 Gegen eine Vorschrift über die Mitnahme von Personen auf oder in Fahrzeugen verstoßen § 21 Absatz 1, 2, 3
§ 49 Absatz 1 Nummer 20
  5 €
98 Ein Kind mitgenommen, ohne für die vorschriftsmäßige Sicherung zu sorgen (außer in KOM über 3,5 t zulässige Gesamtmasse) § 21 Absatz 1a Satz 1
§ 21a Absatz 1 Satz 1
§ 49 Absatz 1 Nummer 20, 20a
 
98.1   bei einem Kind    30 €
98.2   bei mehreren Kindern    35 €
99 Ein Kind ohne Sicherung mitgenommen oder nicht für
eine Sicherung eines Kindes in einem Kfz gesorgt
(außer in Kraftomnibus über 3,5 t zulässige Gesamtmasse) oder beim Führen eines Kraftrades ein Kind befördert, obwohl es keinen Schutzhelm trug
§ 21 Absatz 1a Satz 1
§ 21a Absatz 1 Satz 1,
Absatz 2
§ 49 Absatz 1 Nummer 20, 20a
 
99.1   bei einem Kind    60 €
99.2   bei mehreren Kindern    70 €
100 Vorgeschriebenen Sicherheitsgurt während der Fahrt
nicht angelegt
§ 21a Absatz 1 Satz 1
§ 49 Absatz 1 Nummer 20a
 30 €
100.1 Vorgeschriebenes Rollstuhl-Rückhaltesystem oder
Rollstuhlnutzer-Rückhaltesystem während der Fahrt nicht angelegt
§ 21a Absatz 1 Satz 1
§ 49 Absatz 1 Nummer 20a
  30 €
101 Während der Fahrt keinen geeigneten Schutzhelm
getragen
§ 21a Absatz 2 Satz 1
§ 49 Absatz 1 Nummer 20a
 15 €

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Marc Stimpfl, Boppard

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