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49-50 Besondere Verkehrslagen

Bußgeldkatalog (BKatV)

 
Lfd. Nr. Tatbestand Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) Regelsatz
in Euro (€),
Fahrverbot
in Monaten
  Besondere Verkehrslagen    
49 Trotz stockenden Verkehrs in eine Kreuzung oder
Einmündung eingefahren und dadurch einen Anderen
behindert
§ 11 Absatz 1
§ 1 Absatz 2
§ 49 Absatz 1 Nummer 1, 11
 20 €
50 Bei stockendem Verkehr auf einer Autobahn oder Außerortsstraße für die Durchfahrt von Polizei- oder Hilfsfahrzeugen keine vorschriftsmäßige Gasse gebildet § 11 Absatz 2
§ 49 Absatz 1 Nummer 11
200 €
Fahrverbot 1 Monat
50.1   – mit Behinderung § 11 Absatz 2
§ 1 Absatz 2
§ 49 Absatz 1 Nummer 1, 11
240 €
Fahrverbot
1 Monat
50.2   – mit Gefährdung   280 €
Fahrverbot
1 Monat
50.3   – mit Sachbeschädigung   320 €
Fahrverbot
1 Monat
50a Unberechtigt mit einem Fahrzeug auf einer Autobahn oder Außerortsstraße eine freie Gasse für die Durchfahrt von Polizei- oder Hilfsfahrzeugen benutzt § 11 Absatz 2
§ 49 Absatz 1 Nummer 11
240 €
Fahrverbot
1 Monat
50a.1   – mit Behinderung § 11 Absatz 2
§ 1 Absatz 2
§ 49 Absatz 1 Nummer 1, 11
280 €
Fahrverbot
1 Monat
50a.2   – mit Gefährdung   300 €
Fahrverbot
1 Monat
50a.3   – mit Sachbeschädigung   320 €
Fahrverbot
1 Monat

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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Andreas Thiel, Waldbronn