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47-48 Einfahren und Anfahren

Bußgeldkatalog (BKatV)

 
Lfd. Nr. Tatbestand Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) Regelsatz
in Euro (€),
Fahrverbot
in Monaten
  Einfahren und Anfahren    
47 Aus einem Grundstück, einem Fußgängerbereich
(Zeichen 242.1, 242.2), einem verkehrsberuhigten
Bereich (Zeichen 325.1, 325.2) auf die Straße oder
von einem anderen Straßenteil oder über einen
abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn
eingefahren oder vom Fahrbahnrand angefahren
und dadurch einen anderen Verkehrsteilnehmer
gefährdet
§ 10 Satz 1
§ 49 Absatz 1 Nummer 10
 30 €
47.1   – mit Sachbeschädigung § 10 Satz 1
§ 1 Absatz 2
§ 49 Absatz 1 Nummer 1, 10
 35 €
(48) (aufgehoben)    

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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