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Inkrafttreten der fünften Stufe der Ökologische Steuerreform

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Mit der fünften Stufe der ökologischen Steuerreform werden zum 1. Januar 2003 die Mineralölsteuer auf Benzin und Diesel um 3,07 Cent je Liter angehoben. Zudem wird die ökologische Steuerreform mit dem Gesetzentwurf zur Fortführung der ökologischen Steuerreform weiterentwickelt. Insofern ist u.a. vorgesehen, die Steuerermäßigung für Erdgas, das als Kraftstoff in Fahrzeugen verwendet wird, wird bis Ende des Jahres 2020 zu verlängern.
In einer ersten Stufe wurden ab 1. November 2001 Benzin und Diesel mit einem Schwefelgehalt von höchstens 50 ppm (schwefelarm) (ppm = parts per million, d. h. höchstens 50 Milligramm Schwefel je Kilogramm Kraftstoff) bei der Mineralölsteuer um drei Pfennig besser gestellt.

In der zweiten Stufe ab 1. Januar 2003 gilt diese steuerliche Bevorzugung für Kraftstoffe, die höchstens noch 10 ppm Schwefel (schwefelfrei) enthalten. Schwefeldioxidemissionen tragen erheblich zur Versauerung bei. Diese schädigt empfindliche Ökosysteme und kann auch zu schweren Schäden an modernen und historischen Gebäuden führen. Die Schwefeldioxidbelastungen in den Städten können vor allem bei Personen mit Erkrankungen der Atemwege zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen. Deshalb wurden neben den Erleichterungen für schwefelfreie Kraftstoffe auch Schwefelgrenzwerte für schweres Heizöl ab 2003 und für leichtes Heizöl ab 2008 neu festgelegt bzw. verschärft.

Veröffentlicht: 06.07.2015

Quelle: PM der Bundesregierung

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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