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Entzug der Fahrerlaubnis: Einigung auf EU-weite Anerkennung

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 3 Minuten

Die Europäische Kommission begrüßt die vorläufige Einigung des Europäischen Parlaments und des Rates auf ein zentrales Gesetzgebungsdossier, das die Sicherheit auf den Straßen verbessern soll. Mit der neuen Richtlinie wird sichergestellt, dass schwere Verkehrsverstöße von Fahrerinnen und Fahrern in einem Mitgliedstaat auch EU-weit konsequente Folgen haben.

Einheitliche Konsequenzen für schwere Verkehrsverstöße

Erste Versuche, europaweiten Regelungen zum Entzug der Fahrerlaubnis zu etablieren, begannen vor über 60 Jahren. Bisher wurde der Entzug der Fahrerlaubnis in einem Mitgliedsstaat nicht einheitlich in der EU anerkannt. Somit konnten Straftäter in anderen Ländern weiterfahren und dadurch andere Verkehrsteilnehmende gefährden.

Ein System der gegenseitigen Anerkennung wird dazu führen, dass der Entzug der Fahrerlaubnis aufgrund von schweren Verkehrsverstößen in allen EU-Mitgliedsstaaten angewendet wird. Zu den schweren Verkehrsverstößen zählen übermäßige Geschwindigkeitsüberschreitung (50 km/h über dem Tempolimit), Fahren unter Einfluss von Drogen und eine gefährliche Fahrweise, die den Tod oder eine schwere Verletzung verursacht.

Weitere Schritte

Die Gesetzgebung baut auf den modernisierten Führerscheinvorschriften auf, auf die sich Parlament und Rat (nach Initiative der Kommission) in dieser Woche geeinigt haben. Im nächsten Schritt werden das Europäische Parlament und der Rat die neue Richtlinie verabschieden, sie tritt dann 20 Tage nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft. Die Mitgliedsstaaten haben dann vier Jahre Zeit, um die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.

Veröffentlicht: 27.03.2025

Quelle: PM der EU-Kommission

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