Rechtsfragen? Lösen unsere Rechtsanwälte für Sie.Bewertung: - bereits 396.655 Anfragen

Entziehung der Fahrerlaubnis bei Nachweis von Amphetamin im Blut

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Der Konsum von Hartdrogen steht fest, wenn im Blut des Antragstellers Amphetamin in einer insoweit hinreichenden Höhe festgestellt wurde. Der labortechnische Befund von 3,9 ng/ml an Amphetamin reicht aus. Es ist davon auszugehen, dass auch unterhalb des analytischen Grenzwerts von 25 ng/ml für Amphetamin typischerweise Wirkungen möglich sind und ein unterer Gefahrenwert für Amphetamin nicht festgelegt werden kann (vgl. OVG Niedersachsen, 23.11.2011 - Az: 12 ME 245/11).

Nach § 3 Abs. 1 Satz 1 StVG, § 46 Abs. 1 Satz 1 FeV ist demjenigen Fahrerlaubnisinhaber die Fahrerlaubnis zu entziehen, der sich als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erweist, soweit wie hier Konsum sogenannter Hartdrogen vorliegt, weil nach § 46 Abs. 1 Satz 2 FeV i.V.m. Ziffer 9.1 der Anlage 4 zur FeV in der Regel die Eignung fehlt, wenn der Inhaber der Fahrerlaubnis andere Betäubungsmittel im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes als Cannabis einnimmt.


VG Oldenburg, 11.03.2022 - Az: 7 B 692/22

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von mdr Jump

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.242 Bewertungen) - Bereits 396.655 Beratungsanfragen

Umgehende Bearbeitung nach Zahlung, sogar an einem Samstag!

Ausführliche, differenzierte und hilfreiche Analyse der Rechtslage. Da, wo ...

Verifizierter Mandant

Ich bin ehrlich, eigentlich bin ich recht skeptisch, was Online-Beratungs-Websites betrifft, aber ich habe dringend Rat in einer Angelegenheit ...

Birgül D., Mannheim