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Verkehrsminister einig über verbesserte Arbeitsbedingungen für Lkw-Fahrer

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Die EU-Verkehrsminister haben sich am 03.12.2018 über die neue EU-Verkehrsgesetzgebung, das sogenannte Mobilitätspaket I, geeinigt. Dazu zählen auch wichtige soziale Reformen, die inakzeptable Vorgehensweisen im Güterverkehr beenden und die Arbeitsbedingungen der Lkw-Fahrer verbessern.

Zum Abschluss des Treffens der Minister sagte die EU-Verkehrskommissarin Violeta Bulc: „Das ist ein hervorragendes Ergebnis! Sobald das Parlament über die Texte abstimmt hat, können die Triloge beginnen, um die Rechtstexte anzunehmen, und dies noch während der laufenden Legislaturperiode dieses Parlaments. Der bevorstehende rumänische Ratsvorsitz wird die große Aufgabe haben, in Rekordzeit eine Einigung zu erzielen. Seien Sie versichert, dass die Kommission bereit ist, Sie bei diesen interinstitutionellen Diskussionen zu unterstützen.“

Die Maßnahmen, auf die sich gestern die Minister geeinigt haben, verbessern die Ruhebedingungen der LKW-Fahrer und sorgen dafür, dass sie regelmäßig an ihren Heimatort zurückkehren können. Sie gewährleisten eine faire Bezahlung, wenn Tätigkeiten in anderen Mitgliedstaaten erbracht werden, indem die europäischen Entsenderegeln effektiv angewendet werden. Außerdem setzen sie Missbräuchen im „Kabotage“-Verkehr ein Ende und stellen gleichzeitig sicher, dass der Marktzugang weder weiter liberalisiert noch eingeschränkt wird. Bei der „Kabotage“ erbringt ein ausländischer Spediteur Beförderungen auf dem Hoheitsgebiet eines anderen EU-Mitgliedstaats.

Veröffentlicht: 04.12.2018

Quelle: PM der EU-Kommission

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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