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Verstöße gegen fahrpersonalrechtliche Vorschriften

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Etwa 953.000 Verstöße gegen fahrpersonalrechtliche Vorschriften hat das Bundesamt für Güterverkehr seit dem Jahr 2000 registriert. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (16/7840) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (16/7565) hervor. Die Liberalen hatten sich über die Vorschriften erkundigt, die mit Beschluss des Bundestages am 14. Juli vergangenen Jahres in Kraft traten. Mit den Regeln wurde eine entsprechende EU-Verordnung, die bereits seit dem 11. April 2007 gültig ist, in nationales Recht umgesetzt. Betroffen sind beispielsweise Fahrer von Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2,8 Tonnen, wenn sie im gewerblichen Einsatz Güter befördern. Ob ein Fahrzeug unter die fahrpersonalrechtlichen Vorschriften falle, hänge auch vom konkreten Einsatz des Kfz ab, heißt es in der Antwort der Bundesregierung.

Veröffentlicht: 06.07.2015

Quelle: PM Bundestag

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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