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Kfz-Schein und -Brief im neuen Look

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Am Oktober erscheint der europäische Look auch auf Kfz-Schein und -Brief. Die bisherigen Dokumente werden durch die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II ersetzt. Diese sind fälschungssicher und beinhalten europaweit die gleichen Identifizierungscodes sowie chiffrierte Angaben.
Die alten Papiere sind indes nicht umgehend auszutauschen - sie behalten Ihre Gültigkeit. Vielmehr werden diese nach und nach ausgetauscht. Alle Umschreibungen, Wiederinbetriebnahme und Neuzulassungen erfolgen ab Oktober mit den neuen Dokumenten.
Die Zulassungsbescheinigung Teil I entspricht dem Kfz-Schein, Teil II dem Kfz-Brief. Der Klartext beispielsweise über die Höchstgeschwindigkeit wurde durch Buchstaben- und Zahlenkombinationen ersetzt, deren Bedeutung auf der Rückseite des Teil I erläutert wird. Teil II wird künftig im DIN A4 Format ausgestellt und einseitig beschrieben und enthält künftig maximal 2 Halter. Bei weiteren Haltern wird ein neues Dokument ausgestellt, was die Fahrzeuggeschichte schwieriger zu überblicken macht. Vermerkt wird allerdings die Gesamtzahl der bisherigen Halter.

Veröffentlicht: 06.07.2015

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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