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Erhöhung der Kraftfahrzeugsteuer für Offroader

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Für schwere Geländewagen und grosse Vans mit einem Gesamtgewicht von über 2,8 Tonnen fallen ab April 2005 erheblich höhere Steuern an. Von der Steuererhöhung sind namentlich die sogenannten Sports Utility Vehicles  (SUV - Porsche Cayenne, VW Touareg, Mercedes ML, Mitsubishi Pajero, Nissan Patrol, Toyota Land Cruiser, Land  Rover Discovery und Defender) sowie zusätzlich aufgelastete Fahrzeuge anderer Hersteller (z.B. VW Bus T4, Volvo XC 90) betroffen.

Bislang konnten Halter dieser Fahrzeuge eine Steuerentlastung von bis zu 80 Prozent erzielen, wenn sie die deutlich günstigere Möglichkeit der Gewichtsbesteuerung für ihren Wagen nutzten. Diese Art der Besteuerung ist sonst nur bei LKW üblich. Die Sonderregelung für o.g. Fahrzeuge wurde jetzt abgeschafft.

Ab April erfolgt die Besteerung daher nach Hubraum. Dadurch können ohne weiteres Mehrkosten von 1000 Euro pro Jahr anfallen.

Zu beachten ist, dass die Neuregelung auch Fahrzeuge erfasst, die von Handwerks- bzw.  Land- und Forstwirtschaftsbetrieben als Nutzfahrzeuge verwendet werden.

Wohnmobile über 2,8 Tonnen sind von der Neuregelung nicht betroffen. Ihre Besteuerung erfolgt weiterhin nach Gewicht.

Veröffentlicht: 06.07.2015

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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