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Parkverbot für Lkws im Zufahrtsbereich von Rastplätzen

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 3 Minuten

Die Bundesregierung prüft ein Verbot, dass Lastkraftwagen (Lkw) nicht mehr im Zufahrtsbereich von Rastplätzen abgestellt werden dürfen. Eigenen Angaben zufolge liegen ihr entsprechende Hinweise darüber vor, dass Lkws zeitweise wegen mangelnder Platzkapazitäten auf Rastanlagen von Autobahnen verkehrsgefährdend geparkt würden.
Wie sie in ihrer Antwort (15/3623) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (15/3530) weiter ausführt, sollen in die Prüfung des Verbots auch Überlegungen des Deutschen Verkehrssicherheitsrats einbezogen werden.
Mit Blick auf den weiteren Verkehrsanstieg im Gütergewerbe sei man seit Jahren bemüht, Engpässe auf Rastplätzen für Lkw mit Hilfe eines Sonderausbauprogramms für bewirtschaftete Rastanlagen zu begegnen. Vorgesehen sei zunächst, das in diesem Jahr auslaufende Sonderausbauprogramm um weitere zehn Jahre zu verlängern.
Die Regierung verweist auch darauf, dass seitens des Bundes keine Verpflichtung bestehe, alle für die Ruhezeiten der Lkw-Fahrer notwendigen Stellplätze vorzuhalten. Die hierfür erforderlichen großen Ausbauten wären örtlich vielfach nicht möglich oder nicht durchsetzbar und stießen auch auf finanzielle Grenzen.
Lkw-Stellplätze, die an Autobahnen nicht verfügbar seien, müssten deshalb auch anderweitig bereitgestellt werden, etwa durch Autohöfe. Allerdings ergäben sich zunehmend Probleme mit Blick auf die von Autohöfen direkt oder indirekt verlangten Parkgebühren, die in Einzelfällen zu erhöhten Belastungen der gebührenfreien Autobahnrastplätzen führten.
Die Bundesregierung beziffert die Zahl der an den Autobahnen derzeit vorbehaltenen Lkw-Stellplätze auf der Grundlage von Erhebungen aus dem Jahr 2000 auf mehr als 21.000. Auch stehen nach ihren Angaben zur Nachtzeit deutlich mehr Stellplätze zur Verfügung, da in den zahlreichen
unbewirtschafteten Rastanlagen mit Längsaufstellung der Kraftfahrzeuge nahezu die gesamten Aufstelllängen von Lkw genutzt werden könnten.
Laut Verband der Autohöfe waren im Jahr 2003 in Autohöfen in der Nähe von Autobahnen rund 19.000 Lkw-Stellplätze verfügbar.

Veröffentlicht: 06.07.2015

Quelle: PM Bundestag

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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