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Charterscheinregelung hat sich bewährt

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ab der Wassersportsaison 2004 soll die seit dem Jahr 2000 versuchsweise eingeführte Charterscheinregelung dauerhaft und auf zusätzlichen Wasserstraßen zugelassen werden. In bestimmten Fahrgebieten können dann Hausboote ohne den bisher erforderlichen Sportbootführerschein-Binnen gechartert werden. Der Anbieter muss den Nutzer lediglich einer festgelegten Einweisung unterziehen.

Die gewerbsmäßige Vermietung von Sportbooten unter 20 m Länge und deren Benutzung auf den Binnenschifffahrtsstraßen ist seit der Wassersportsaison 2000 neu geregelt worden. Damit war zugleich versuchsweise eine Lockerung der Führerscheinvorschriften für wenige ausgewählte Wasserstraßen verbunden, die als Charterscheinregelung bekannt geworden ist. Das dafür zugrunde liegende Sicherheitskonzeptdiente dem Ziel, "Schnupperkurse" auf geeigneten Wasserstraßen ohne Sicherheitsverlust zu ermöglichen.

Veröffentlicht: 06.07.2015

Quelle: PM BMVBW

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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