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Mietvertrag

Mietrecht

Der Mietvertrag regelt die Rechte und Pflichten von Mieter und Vermieter.

Die Mehrheit der abgeschlossenen Mietverträge wird in Form eines Formularmietvertrags abgeschlossen. Es ist aber auch möglich, den Vertragsinhalt ganz individuell zu regeln.

Selbst ein mündlicher Mietvertrag ist denkbar, wobei in diesem Fall grundsätzlich die gesetzlichen Regelungen gelten. Ein schriftlicher Mietvertrag ist jedoch zu empfehlen, denn so haben beide Seiten eine Vereinbarung an der Hand, auf die man sich - in der Regel - berufen kann.

Jedoch werden immer wieder einzelne Klauseln in den Verträgen von den Gerichten gekippt, weil Sie den Mieter benachteiligen.

Bei Streitigkeiten oder Unklarheiten kann es daher ratsam sein, sich vorab rechtlich beraten zu lassen.

Im Grundsatz gilt: unerlaubte oder ungültige Klauseln müssen nicht erfüllt werden. In solchen Fällen gilt nicht die Vereinbarung im Mietvertrag, sondern das Gesetz.

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Urteil
Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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