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Staffelmiete – jährliche Erhöhungen vergessen

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Über einen Zeitraum von drei Jahren hinweg nahm der Vermieter es vorliegend hin, daß der Mieter die jährlichen Erhöhungen aus dem Staffelmietvertrag nicht beachtete. Dennoch kann der Vermieter nach Ansicht des Gerichts die

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KG - Az: 12 U 320/01


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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