Filesharing: Anforderungen an die sekundäre Darlegungslast bei mehreren bekannten Verletzungszeitpunkten
Urheberrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Wenn der Inhaber eines Internetanschlusses nachweist, dass auch andere Personen Zugang zu seinem Anschluss hatten und als Täter einer Urheberrechtsverletzung in Betracht kommen, genügt er seiner sekundären Darlegungslast. Hierdurch wird die Vermutung seiner Täterschaft entkräftet, sodass der Anspruchsteller den konkreten Nachweis der Täterschaft erbringen muss.
Im vorliegenden Fall konnte der Beklagte durch Befragung seiner Mitbewohner glaubhaft machen, dass keiner von ihnen das Filmwerk zum Download bereitgestellt hatte. Da der Beklagte seiner sekundären Darlegungslast damit ausreichend nachgekommen ist und die Klägerin keinen hinreichenden Tatnachweis erbringen konnte, wurde die Klage abgewiesen.
AG München, 04.11.2016 - Az: 224 C 11869/16
ECLI:DE:AGMUENC:2016:1104.224C11869.16.0A
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus ARD Panorama
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.244 Bewertungen)
Rechtsanwalt Dr. Voß ist, wie immer, die erste Wahl. Vielen Dank für die hervorragende Beratung!
Dr. Peter Schaller, Dresden
Bewertung für den Herrn Rechtsanwalt Dr. Voss
Herr Voss ist ein sehr bemühter Anwalt, der auch mit einer fast 82 jährigen Frau umgehen kann. ...