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Entsprechende Anwendung der Regelung zur freien Werkbenutzung bei Übernahme einer Rhythmussequenz in einem neuen Musikstück

Urheberrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Wird eine etwa zwei Sekunden lange Rhythmussequenz als fortlaufende Unterlage in einem neuen Musiktitel (Sampling) übernommen, kann es sich um eine freie Benutzung in entsprechender Anwendung von § 24 Abs. 1 UrhG handeln, wenn ein selbständiges Werk geschaffen wird.

Eine übernommene Rhythmussequenz mit besonderen Klangeffekten stellt keine Melodie im Sinne von § 24 Abs. 2 UrhG dar.


OLG Hamburg, 28.04.2022 - Az: 5 U 48/05

ECLI:DE:OLGHH:2022:0428.5U48.05.00

Vorgehend: BGH, 30.04.2020 - Az: I ZR 115/16

Nachfolgend: BGH 14.09.2023 - Az: I ZR 74/22


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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