Ohne Suche zum Ziel. Wir lösen Ihr Rechtsproblem!Bewertung: - bereits 388.282 Anfragen

Urheberrechtsverletzung: aktuelle ladungsfähigen Anschriften der Alternativtäter müssen nicht angegeben werden!

Urheberrecht | Lesezeit: ca. 8 Minuten

Eine Verpflichtung zur Mitteilung ladungsfähiger Anschriften der von dem beklagten Anschlussinhaber benannten Alternativtäter der streitgegenständlichen Urheberrechtsverletzungen (File-Sharing) bestand im Streitfall nicht.

Hierzu führte das Gericht aus:

Entgegen der Auffassung der Klägerin entspringt eine – grundsätzlich in Betracht kommende – Verpflichtung des Anschlussinhabers, die ladungsfähige Anschriften der Alternativtäter mitzuteilen, allerdings schon nicht der ihn auf Grund der Täterschaftsvermutung treffenden sekundären Darlegungslast, sondern kann nur daraus folgen, dass der Anschlussinhaber nach allgemeinen zivilprozessualen Regeln, verpflichtet sein kann, an dem Beweisantritt der beweisbelasteten Partei mitzuwirken (dazu a)). Dass der Beklagte dazu heute nicht mehr in der Lage ist, weil ihm die Anschriften seiner – ehemaligen – Mitbewohner nicht mehr bekannt sind, nachdem zwischen Feststellung der Urheberrechtsverletzung am 27.10.2017 und der gerichtlichen Verfolgung der daraus erwachsenden Ansprüche mehr als zweineinhalb Jahre vergangen sind und die Wohngemeinschaft zwischenzeitlich aufgelöst ist, ohne dass deren Mitglieder in Kontakt geblieben wären, gereicht dem Beklagten nicht zum Nachteil (dazu b).

Zum Weiterlesen bitte oder kostenlos und unverbindlich registrieren.

Sie haben keinen Zugang und wollen trotzdem weiterlesen?

Registrieren Sie sich jetzt - testen Sie uns kostenlos und unverbindlich

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von DIE ZEIT

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.235 Bewertungen) - Bereits 388.282 Beratungsanfragen

Schnelle, gute und recht umfangreiche Rechtsauskunft, mit der man etwas anfangen kann.
Klare Empfehlung.
Vielen Dank

Verifizierter Mandant

Ich bin wieder sehr zufrieden, hatte in der Vergangenheit schon mal den Rechtsanwaltservice genutzt. Die Antwort kam wieder sehr schnell, ausführlich ...

Simon, Mecklenburg Vorpommern