Rechtsfrage klären? Wir beraten per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsAppBewertung: - bereits 393.399 Anfragen

Gerichtsstand bei Filesharing-Delikten

Urheberrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Bei Internetdelikten ist der Erfolgsort im Sinne des § 32 ZPO dort, wo der beanstandete Internetauftritt gemäß der zielgerichteten Bestimmung abrufbar ist; beim Einstellen urheberrechtlich geschützter Werke in ein Filesharing-System kommt es nicht auf den Standort des Servers an.

Für Klagen wegen Urheberrechtsverletzungen an einem deutschsprachigen und für den deutschen Markt bestimmten Computerspiel ist damit grundsätzlich jedes deutsche Gericht nach § 32 ZPO örtlich zuständig.

Der Kläger darf die Wahl zwischen den zuständigen Gerichten auch unter taktischen Gesichtspunkten treffen.

Die Ausnutzung eines formal gegebenen (fliegenden) Gerichtsstandes ist aber dann rechtsmissbräuchlich, wenn sie aus sachfremden Gründen erfolgt, insbesondere in der Absicht, den Gegner etwa durch Auswahl eines für ihn schlecht erreichbaren Gerichts zu schädigen.


OLG Schleswig, 13.09.2013 - Az: 2 AR 28/13

ECLI:DE:OLGSH:2013:0913.2AR28.13.0A

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von Bild am Sonntag

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.239 Bewertungen) - Bereits 393.399 Beratungsanfragen

Herr Dr. Voß hat meinen Anspruch als Privatkunde gegen ein Großunternehmen binnen weniger Tage erfolgreich durchgesetzt. Obwohl es um eine relativ ...

Verifizierter Mandant

Kompetente und zügige Bearbeitung! Vielen Dank!

Verifizierter Mandant