Kaufvertragsabschluss auf einer eBay-Auktion durch eBay-Abbruchjäger?
eBay-Recht | Lesezeit: ca. 2 Minuten
Als sogenannter eBay-Abbruchjäger kann auch derjenige zu bezeichnen sein, der selektiv auf hochwertige Artikel bietet, die zur Vermeidung einer Angebotsgebühr mit minimalen Anfangsgeboten eingestellt werden, um dann im Falle eines unerlaubten Abbruchs oder eines sog. shill biddings gegen die Verkäufer Schadensersatz- oder Erfüllungsansprüche zu verfolgen.
Ein derartiges Verhalten verstößt, wenn es plan- und geschäftsmäßig zur Erzielung erheblicher Einkünfte (gleichsam als ein c2b-Geschäft) erfolgt, gegen den Grundgedanken von eBay.
Wem wegen solcher Geschäfte die von ihm eingerichteten Accounts von eBay geschlossen worden sind und wer in Person als Nutzer der eBay-Dienste ausgeschlossen ist, kann sich in Ansehung einer in bewusster und gewollter Umgehung des eigenen Ausschlusses unter fremdem Account fortgesetzten Geschäftstätigkeit nicht auf eine Genehmigung des Geschäftes durch den Inhaber des Accounts berufen. Die Berufung auf ein wirksames Handeln unter fremdem Namen ist dann rechtsmissbräuchlich.
OLG Schleswig, 23.08.2021 - Az: 16 U 119/20
ECLI:DE:OLGSH:2021:0823.16U119.20.00
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus mdr Ratgeber
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Anliegen – Sie erhalten ein individuelles Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.250 Bewertungen)
Meine Fragen wurden hinreichend beantwortet und haben uns in unserem weiteren Vorgehen geholfen eine Entscheidung zu treffen!
Die Antwort kam ...