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Auskunftsanspruch auch ohne gewerbliches Ausmaß der Rechtsverletzung

Urheberrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Im vorliegenden Fall ging es um eine Verletzung des Urheberrechts aus dem Hörbuch „Harry Potter und die Heiligtümer des Todes“ und die Frage, ob der Rechteinhaber einen Anspruch gegenüber dem Telekommunikationsunternehmen auf Auskunft derjenigen Nutzer, denen zurzeit einer Urheberrechtsverletzung die ermittelte IP-Adresse zugewiesen war, hat.

Nach Ansicht des BGH ist es hierfür nicht erforderlich, dass ein gewerbliches Ausmaß der Rechtsverletzung bestand.

Der Auskunftsanspruch gegenüber der Person, die in gewerblichem Ausmaß für rechtsverletzende Tätigkeiten genutzte Dienstleistungen erbrachte, setzt nicht voraus, dass die rechtsverletzende Tätigkeit das Urheberrecht oder ein anderes nachdem Urhebergesetz geschütztes Recht in gewerblichem Ausmaß verletzt.


BGH, 05.12.2012 - Az: I ZB 48/12


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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