Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsAppBewertung: - bereits 399.180 Anfragen

Filesharing eines WG-Untermieters - Hauptmieter haftet nicht!

Urheberrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Bietet in einer WG ein Untermieter über P2P-Programme Musiktitel an, so haftet der nicht mehr in der Wohnung wohnende Hauptmieter  und Anschlussinhaber nicht für diese Urheberrechtsverletzung. In diesem Fall besteht weder eine Täterschaft noch eine Teilnahme an der Urheberrechtsverletzung.

Der Hauptmieter ist auch nicht zur Prüfung oder Kontrolle verpflichtet, es ergibt sich keine Aufsichtspflicht gegenüber dem Untermieter aus dem Untermietverhältnis. Ebenso scheidet ein Schadenersatzanspruch wegen Haftung als Haushaltsvorstand aus.


LG Köln, 14.03.2013 - Az: 14 O 320/12

ECLI:DE:LGK:2013:0314.14O320.12.00

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Bereits 399.180 Beratungsanfragen

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.243 Bewertungen)

Erstmalig Kontakt zur Fa. Anwaltonline aufgenommen, Anliegen vorgebracht, günstigen Betrag vorab überwiesen und ausführliche und genaue ...
Verifizierter Mandant
Ich bekam eine schnelle , sehr ausführliche, kompetente Beratung durch Herrn Dr. jur. Jens-Peter Voß. Dadurch fiel mir die Entscheidung, das Angebot ...
Verifizierter Mandant