Filesharing eines WG-Untermieters - Hauptmieter haftet nicht!
Urheberrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Bietet in einer WG ein Untermieter über P2P-Programme Musiktitel an, so haftet der nicht mehr in der Wohnung wohnende Hauptmieter und Anschlussinhaber nicht für diese Urheberrechtsverletzung. In diesem Fall besteht weder eine Täterschaft noch eine Teilnahme an der Urheberrechtsverletzung.
Der Hauptmieter ist auch nicht zur Prüfung oder Kontrolle verpflichtet, es ergibt sich keine Aufsichtspflicht gegenüber dem Untermieter aus dem Untermietverhältnis. Ebenso scheidet ein Schadenersatzanspruch wegen Haftung als Haushaltsvorstand aus.
LG Köln, 14.03.2013 - Az: 14 O 320/12
ECLI:DE:LGK:2013:0314.14O320.12.00
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus Frankfurter Rundschau
Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)
Herr Dr. Voß hat meinen Anspruch als Privatkunde gegen ein Großunternehmen binnen weniger Tage erfolgreich durchgesetzt. Obwohl es um eine relativ ...
Verifizierter Mandant
Ich wurde umfassend und schnell über die Rechtslage informiert, vielen Dank für Ihre Hilfe!