Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassenJetzt Anfrage stellen Bereits 404.874 Anfragen
Streitwert je Musiktitel: 3.000 €!
Urheberrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Der Streitwert für den Unterlassungsanspruch ist bei der Bereitstellung eines einzelnen Musiktitels über ein Filesharing-Programm mit 3.000 € anzusetzen.
Ein Streitwert von 10.000 € kann nur bei Bereitstellung eines ganzen Musikalbums angesetzt werden.
Die Festsetzung des Gegenstandswertes auf 10.000 € entspricht nicht dem gem. §§ 53 Abs. 1 Nr. 1 GKG, 3 ZPO maßgeblichen Interesse des Antragstellers an der Durchsetzung seines Anspruches im vorläufigen Rechtsschutz. Der Senat hat bisher den Streitwert für einen auf Unterlassung des Angebots urheberrechtlich geschützter Werke in sog. Tauschbörsen gerichteten Antrag auf 10.000 € beim Angebot eines aktuellen ganzen Musikalbums (Beschluss vom 14.3.2011 - Az: 6 W 44/11) festgesetzt. Auf dieser Grundlage erscheint die Festsetzung eines Gegenstandswerts von 3.000 € beim Angebot eines einzelnen Titels aus einem Sampler angemessen.
OLG Köln, 17.11.2011 - Az: 6 W 234/11
ECLI:DE:OLGK:2011:1117.6W234.11.00
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus ComputerBild
Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)
Ich bekam eine schnelle , sehr ausführliche, kompetente Beratung durch Herrn Dr. jur. Jens-Peter Voß. Dadurch fiel mir die Entscheidung, das Angebot ...