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§ 64 Allgemeines

Urheberrechtsgesetz (UrhG)

Das Urheberrecht erlischt siebzig Jahre nach dem Tode des Urhebers.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)

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