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§ 1 Allgemeines

Urheberrechtsgesetz (UrhG)

Die Urheber von Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst genießen für ihre Werke Schutz nach Maßgabe dieses Gesetzes.

Theresia DonathMartin BeckerAlexandra Klimatos

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WAIBEL, A., Freiburg
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