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Lebensversicherung auf Arbeitlosenhilfe anrechenbar?

Sozialrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Die BfA darf bei der Gewährung von Arbeitslosenhilfe Vermögen, das zur Altersversorge bestimmt ist, nicht auf die Arbeitslosenhilfe anrechnen. Damit sind also Lebensversicherungen nicht zu berücksichtigen.

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SG Berlin - Az: S 58 AL 2208/02


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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