Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 402.344 Anfragen

Hartz-IV-Leistungen - Erbe haftet für Rückzahlungen!

Familienrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Im zu entscheidenden Fall hatte der Verstorbene Hartz-IV-Leistungen bezogen, obwohl er über ein Vermögen von 22.000 Euro verfügte, welches als Schonvermögen für die Altersvorsorge unangetastet blieb. Kurze Zeit später verstarb der Leistungsbezieher und seine Tochter wurde als Alleinerbin zur Rückzahlung der Hartz-IV-Leistungen herangezogen - zu Recht, so das Gericht. Erben haften bis zu zehn Jahre für die an den Erblasser erbrachten Sozialleistungen. Nur wenn die Erbin ihren Vater vor seinem Tod gepflegt hätte, wäre ein Schonbetrag von 15.500 Euro in Abzug zu bringen.


SG Berlin, 24.05.2011 - Az: S 149 AS 21300/08

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Frankfurter Rundschau

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Anliegen – Sie erhalten ein individuelles Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.250 Bewertungen)

Ich wurde innerhalb kürzester Zeit hervorragend beraten, vielen Dank!
Verifizierter Mandant
Sehr schnelle, freundliche und vor allem kompetente Hilfe.
Verifizierter Mandant