Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 405.133 Anfragen

Hartz-IV-Leistungen - Erbe haftet für Rückzahlungen!

Familienrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Im zu entscheidenden Fall hatte der Verstorbene Hartz-IV-Leistungen bezogen, obwohl er über ein Vermögen von 22.000 Euro verfügte, welches als Schonvermögen für die Altersvorsorge unangetastet blieb. Kurze Zeit später verstarb der Leistungsbezieher und seine Tochter wurde als Alleinerbin zur Rückzahlung der Hartz-IV-Leistungen herangezogen - zu Recht, so das Gericht. Erben haften bis zu zehn Jahre für die an den Erblasser erbrachten Sozialleistungen. Nur wenn die Erbin ihren Vater vor seinem Tod gepflegt hätte, wäre ein Schonbetrag von 15.500 Euro in Abzug zu bringen.


SG Berlin, 24.05.2011 - Az: S 149 AS 21300/08

Hont Péter HetényiPatrizia KleinAlexandra Klimatos

Rechtsberatung durch unsere Partneranwälte

AnwaltOnline – bekannt aus mdr Jump 

Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Schnelle und sehr ausführliche Rückmeldung zu meiner Angelegenheit
Verifizierter Mandant
Die Erstberatung war sehr umfassend und vor allem für einen juristischen Laien sehr verständlich formuliert. Ich habe Hinweise bekommen, in welchen ...
Verifizierter Mandant