Das Arbeitsamt darf einem Arbeitslosen Geld nicht anrechnen, wenn es zum baldigen Kauf einer Wohnung für den Eigenbedarf bestimmt ist. Solches Vermögen darf die Arbeitslosenhilfe nicht schmälern. Auch Vermögen für eine angemessene Alterssicherung muß anrechnungsfrei bleiben.
BSG - Az: 11RAr 63/96
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