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Vermögen zum Hauskauf reduziert Arbeitslosenhilfe nicht

Sozialrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Das Arbeitsamt darf einem Arbeitslosen Geld nicht anrechnen, wenn es zum baldigen Kauf einer Wohnung für den Eigenbedarf bestimmt ist. Solches Vermögen darf die Arbeitslosenhilfe nicht schmälern. Auch Vermögen für eine angemessene Alterssicherung muß anrechnungsfrei bleiben.


BSG - Az: 11RAr 63/96


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

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