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Wenn der Arbeitgeber rechtswidrig abgemahnt hat, droht keine Sperrzeit!

Sozialrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Es darf keine Sperrzeit verhängt werden, wenn der Betroffene unrechtmäßig abgemahnt wurde und deshalb dann eine Kündigung erhalten hat. Mit der Entscheidung wurde eine dreimonatige Absenkung des ALG-II, die das Jobcenter verhängt hatte, einkassiert. Das Jobcenter hatte die Ansicht vertreten, der Betroffene habe Anlass zur Kündigung gegeben, weil er arbeitvertraglich verpflichtet war, sich bei Erkrankung am gleichen Tag telefonisch beim Arbeitgeber krank

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SG Stuttgart, 28.06.2011 - Az: S 3 AS 5232/08


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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