Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 408.347 Anfragen

Höhere Hartz IV-Leistungen für Anschaffung von FFP2-Masken?

Sozialrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Das SG Saarbrücken hat in mehreren Eilverfahren beschlossen, dass Beziehern von Leistungen nach dem SGB II („Hartz IV“) kein Anspruch auf höhere Leistungen für die Anschaffung von FFP2-Masken zusteht.

Die Antragsteller hatten einen Mehrbedarf zwischen 10 FFP2-Masken pro Monat und 20 FFP2-Masken pro Woche geltend gemacht.

Dies wurde in allen Fällen vom SG Saarbrücken abgelehnt.

Ein unabweisbarer Mehrbedarf sei nicht gegeben. Ein Leistungsbezieher habe die Kosten für die geltend gemachten Ausgaben aus den gezahlten SGB II - Leistungen grundsätzlich selbst zu bewältigen.

Die Entscheidungen sind noch nicht rechtskräftig.


SG Saarbrücken, 09.03.2021 - Az: S 26 AS 23/21 ER, S 26 AS 26/21 ER, S 16 AS 35/21 ER

Quelle: PM des SG Saarbrücken


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus SWR / ARD Buffet 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.262 Bewertungen)

Extrem schnell und zuverlässig. vielen Dank!
Verifizierter Mandant
Vielen Dank , allein die Unterstützung in meinem Fall wie ich vorgehen muss , finde ich professionell und kompetent Hussain
Verifizierter Mandant