Erzielen die Eltern ein Einkommen, das über die höchste Einkommensgruppe der Düsseldorfer Tabelle hinausgeht, muss sichergestellt sein, dass die Kinder in einer ihrem Alter entsprechenden Weise an einer Lebensführung teilhaben, die der besonders günstigen wirtschaftlichen Situation der Eltern entspricht. Auch die seit 1.1.2022 auf 15 Einkommensgruppen fortgeschriebene Düsseldorfer Tabelle enthält keine allgemein gültige feste Obergrenze für den Kindesunterhalt.
Neben die Tabellenbeträge, die den Regelbedarf abdecken, kann ein Mehrbedarf für solche Bedarfspositionen treten, welche ihrer Art nach nicht in den Tabellenbedarf und mithin auch nicht in die Steigerungsbeträge einkalkuliert sind.
Kosten für Abonnements wie Netflix sind grundsätzlich von den Eltern zu tragen und können den Kindern nicht zugeordnet werden. Soweit diese kindgerechte Sendungen anschauen, entsteht hierdurch kein Mehraufwand.
Neben die Tabellenbeträge, die den Regelbedarf abdecken, kann ein Mehrbedarf für solche Bedarfspositionen treten, welche ihrer Art nach nicht in den Tabellenbedarf und mithin auch nicht in die Steigerungsbeträge einkalkuliert sind.
Kosten für Abonnements wie Netflix sind grundsätzlich von den Eltern zu tragen und können den Kindern nicht zugeordnet werden. Soweit diese kindgerechte Sendungen anschauen, entsteht hierdurch kein Mehraufwand.
OLG München, 20.12.2023 - Az: 16 UF 1062/22
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos | Geprüft von: RA Dr. jur. Rochus Schmitz
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