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Blinde Menschen im Hotel sind kein Reisemangel

Reiserecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Die Anwesenheit von Behinderten (hier: Blinden) in einem Hotel stellt keinen Reisemangel dar.

Hierzu führte das Gericht aus:

Der Ansicht des Klägers, die Anwesenheit von blinden Menschen im Hotel stelle einen Reisemangel dar, vermag sich das Gericht nicht anzuschließen. Konkrete Beeinträchtigungen des Klägers sind nicht dargetan.

Es ist bedauerlich, dass derartiger Vortrag zum Gegenstand eines Klagevorbringens gemacht wird.


AG Bad Homburg, 12.08.1999 - Az: 2 C 2096/99 (15)


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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