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Nächtliches Fußballspiel ist bei gebuchter ruhiger Unterkunft ein Reisemangel

Reiserecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Es liegt ein Reisemangel vor, wenn andere Hotelgäste bis 1 Uhr nachts neben dem gebuchten Appartement Fußball spielen und vom Veranstalter eine ruhige Unterkunft zugesagt wurde.

In einem solchen Fall ist eine Minderung von 20 % gerechtfertigt. Darüber hinaus ist der Reisende zur Kündigung des Reisevertrags berechtigt.

Der Reiseveranstalter kann nicht darauf verweisen, dass er keine Möglichkeit zur Intervention hatte. Dieser Einwand befreit ihn nicht von seiner Haftung.


LG Frankfurt/Main, 22.07.2004 - Az: 2/24 S 8/04, 2-24 S 8/04

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Wurde heute wieder einmal sehr gut in einer Mietrechtsfrage beraten (Frage ob mein Mietvertrag mich wirklich zum Renovieren verpflichtet und ob ...

Verifizierter Mandant

Sehr gute Beratung danke.
Wirklich Zeit genommen bei der Analyse und nicht nur 2 Sätze was man nicht versteht.
Vielen lieben Dank

Andreas Maier , Bad Säckingen