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Reisepreisminderung für falsches Appartement und de Anforderungen an den Nachweis einer Salmonellen-Erkrankung

Reiserecht Lesezeit: ca. 4 Minuten

Wird ein Reisender statt in dem gebuchten 2-Zimmer-Appartement in einem 1-Zimmer-Appartement untergebracht, so kann der Reisepreis um 25 % gemindert werden.

Für die Annahme einer Salmonellen-Erkrankung reicht es nicht aus, wenn ein Arzt in Deutschland diese zwar bescheinigt, das Krankenhaus am Urlaubsort die Erkrankung jedoch nicht feststellen konnte.

Der Entscheidung lag der nachfolgende Sachverhalt zugrunde:

Der Kläger buchte bei der Beklagten feine Reise nach Tunesien mit Unterbringung im Hotel T. Village in H. im Familienzimmer mit Halbpension.

Er behauptete, ihm sei statt eines 2-Zimmer-Appartements lediglich ein Zimmer mit zwei Zustellbetten zur Verfügung gestellt worden.

Zudem habe er eine Salmonellen-Erkrankung erlitten, weshalb er sich in stationäre Behandlung in die Klinik L. habe begeben müssen.

Hierzu führte das Gericht aus:

Die Klage ist teilweise begründet. Denn dem Kläger steht nach ein Minderungsanspruch in Höhe von 25 % für die Nichteinhaltung des Reisevertrags zu. Gebucht war ein 2-Zimmer-Appartement, zur Verfügung gestellt wurde ein 1-Zimmer-Appartement.

Im übrigen liegen keine minderungsrelevanten Reisemängel vor.

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AG Bad Homburg, 18.06.1998 - Az: 2 C 182/98 - 10


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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