Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 412.068 Anfragen

Rückzahlungsanspruch des Flugreisenden

Reiserecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Der Rückzahlungsanspruch nach Art. 8 I a der Verordnung EG Nr. 261/04 (entspricht im Ergebnis § 812 BGB) ist kein höchstpersönlicher Anspruch. Vielmehr sind die „Flugscheinkosten“ an den Fluggast zurückzuzahlen, der den (Gesamt)Preis seinerzeit leistete.

Wäre z.B. ein (geschäftsunfähiges) Baby auf einem Familienflug gebucht gewesen, hätte diesem kein anteiliger Rückzahlungsanspruch zugestanden, der in einem gesonderten Verfahren hätte geltend gemacht werden können.

Als höchstpersönlicher Anspruch ist allenfalls der Anspruch auf Ausgleichszahlung gemäß Art. 5, 7 der Fluggastrechteverordnung, der ggf. auch unmittelbar dem mitbeförderten Kind zusteht, zu bewerten.


AG Bremen, 20.04.2021 - Az: 9 C 30/21


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Die Welt online 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.267 Bewertungen)

Ich wurde innerhalb kürzester Zeit hervorragend beraten, vielen Dank!
Verifizierter Mandant
Schnell, unbürokratisch, kompetent - einfach sehr gut!
Verifizierter Mandant