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Wenn bei Kämpfen von Drogenbanden Touristen ums Leben kommen, ist ein Reiserücktritt gerechtfertigt

Reiserecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Ist es zum Zeitpunkt einer Reisebuchung (hier: nach Cancún, Mexiko) allgemein bekannt, dass es zu gewaltsamen Kämpfen zwischen Drogenbanden kommen kann, die jedoch hoch frequentierte touristische Gebiete bislang nicht betroffen haben, so können mehrere, zeitlich eng beieinanderliegende Schießereien mit Todesfolge in Hotelanlagen mit anschließender Empfehlung des Auswärtigen Amtes, Hotelanlagen nicht zu verlassen, den Reisenden zur kostenlosen Stornierung berechtigen.

In einem solchen Fall stellt die Verschlechterung der Sicherheitslage am geplanten Urlaubsort einen unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umstand dar, der dem Anspruch des Reiseveranstalters auf eine Stornogebühr gemäß § 651 h BGB entgegensteht. Schließlich war die zukünftige Sicherheitslage für den Reisenden unklar geworden und es musste mit Einschränkungen bei der Reise sowie einer akuten Gefahr für die körperliche und geistige Gesundheit gerechnet werden.


AG Heiligenstadt, 03.02.2023 - Az: 3 C 223/22


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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