Ohne Suche zum Ziel. Wir lösen Ihr Rechtsproblem!Bewertung: - bereits 388.288 Anfragen

Reisepreisminderung bei kleinen, abgewohnten und muffigen Hotelzimmer?

Reiserecht | Lesezeit: ca. 9 Minuten

Der Kläger buchte bei der Beklagten für sich und seine mitreisende Ehefrau, Frau N2, die Rundreise „Durch das Reich der Inka“ in Peru und Bolivien.

Der Kläger verlangt Reiseminderung und stützt sich dabei darauf, dass eine Unterbringung im 3-Sterne-Hotel Osira in La Paz mangelhaft gewesen sei.

Dabei stützt er sich darauf, dass dieser Raum klein, abgewohnt und muffig sowie die Einrichtungen veraltet waren, wobei sie aber für eine Nacht gerade noch akzeptabel gewesen seien.

Es sei allerdings Nächtens durch dünne, einfach verglaste und zudem undichte Holzrahmentüren vom öffentlichen Verkehrsraum von einem in der Nähe gelegenen öffentlichen Platz erheblicher Straßenverkehrslärm ins Zimmer gedrungen, so dass man nicht hätte schlafen können.

Abhilfe durch den Reiseleiter sei nicht möglich gewesen.

Des weiteren seien drei weitere Hotelaufenthaltstage mangelhaft gewesen.

Im Hotel Don Bosco in Cusco, einem ehemaligen vierflügeligen Gebäudekomplexes eines Klosters, befand sich im Innenhof ein Sport- und Bolzplatz wegen der Kombination aus Hotel und Schule. Der Ballspielplatz wurde tagsüber benutzt; allerdings um 10.00 Uhr abends hörte der Lärm auf.

Das Zimmer 207, in dem sie untergebracht worden sind, sei für den Kläger rund seine mitreisende Ehefrau unerträglich gewesen.

Die Beklagte hält den Reisezustand für landesüblich, jedenfalls die Beeinträchtigungen des Klägers und seiner Ehefrau für landestypisch und marginal.

Hierzu führte das Gericht aus:

Die Klage ist unbegründet. Klägerseits werden nur unerhebliche Reisemängel geltend gemacht. Dabei ist der gesamte Zuschnitt der Reise zu berücksichtigen.

Vor allem sind Reise- und Besichtigungstage erwähnt zu international bedeutenden und anerkannten Ausflugszielen wie Titicacasee, Inkafestungen Machu Picchu u. a. Der Reisecharakter ist vor allem der Reise durch das Land gewidmet. Die Übernachtungen sind demgegenüber nahezu zu vernachlässigen.

Zum Weiterlesen bitte oder kostenlos und unverbindlich registrieren.

Sie haben keinen Zugang und wollen trotzdem weiterlesen?

Registrieren Sie sich jetzt - testen Sie uns kostenlos und unverbindlich

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von Computerwoche

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.235 Bewertungen) - Bereits 388.288 Beratungsanfragen

Vielen Dank , allein die Unterstützung in meinem Fall wie ich vorgehen muss , finde ich professionell und kompetent
Hussain

Verifizierter Mandant

Nach Anfrage , sofortiges Kostenangebot. Nach der Zahlung bekommt man zeitnah eine gut verständliche und kompetente Beratung.
Ich habe diese ...

Verifizierter Mandant