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Hotelmängel bei Pauschalreise sind dem Reiseveranstalter anzuzeigen!

Reiserecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Will ein Pauschalreisender Mängel des gebuchten Hotels rügen, so muss dies gegenüber dem Reiseveranstalter erfolgen und Abhilfe verlangt werden.

Reklamiert der Reisende den Mangel lediglich gegenüber dem Hotelpersonal, so ist eine Minderung des Reisepreises ausgeschlossen.


AG Bad Neuenahr-Ahrweiler, 11.03.2015 - Az: 32 C 649/14


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)

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