Will ein Pauschalreisender Mängel des gebuchten Hotels rügen, so muss dies gegenüber dem Reiseveranstalter erfolgen und Abhilfe verlangt werden.
Reklamiert der Reisende den Mangel lediglich gegenüber dem Hotelpersonal, so ist eine Minderung des Reisepreises ausgeschlossen.
Reklamiert der Reisende den Mangel lediglich gegenüber dem Hotelpersonal, so ist eine Minderung des Reisepreises ausgeschlossen.
AG Bad Neuenahr-Ahrweiler, 11.03.2015 - Az: 32 C 649/14
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