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Hotelmängel bei Pauschalreise sind dem Reiseveranstalter anzuzeigen!

Reiserecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Will ein Pauschalreisender Mängel des gebuchten Hotels rügen, so muss dies gegenüber dem Reiseveranstalter erfolgen und Abhilfe verlangt werden.

Reklamiert der Reisende den Mangel lediglich gegenüber dem Hotelpersonal, so ist eine Minderung des Reisepreises ausgeschlossen.


AG Bad Neuenahr-Ahrweiler, 11.03.2015 - Az: 32 C 649/14

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