Der Kläger fordert von der Beklagten Fluggesellschaft (Ryanair) die Rückerstattung einer am Flughafenschalter erhobenen Check-In-Gebühr.
Der Kläger buchte über die Website der Beklagten, einer Fluggesellschaft, am 11.10.2020 für sich und seine Familie einen Flug von Düsseldorf nach Kos am 12.10.2020 zu einem Gesamtpreis von 1.399,52 €.
Zusätzlich gebucht wurden als Sonderleistungen zwei Aufgabegepäckstücke, die Leistung Family Plus sowie eine beschleunigte Abfertigung.
Aufgrund der aktuell geltenden Einreisebestimmungen der Republik Griechenland musste vor dem Check-In zunächst ein Passagierlokalisierungsformular auf der Internetseite des griechischen Generalsekretariats für Zivilschutz ausgefüllt und die erforderliche Bestätigung abgewartet werden. Nach Erhalt der Bestätigung wollte der Kläger am 12.10.2020 online einchecken, welches ihm jedoch nicht möglich war, weil die Möglichkeit des Online-Check-Ins nach den ABB der Beklagten zwei Stunden vor dem geplanten Abflug endete. Der Kläger ließ den Check-In daher am Flughafenschalter durchführen und musste hierfür nach den ABB und der Gebührentabelle der Beklagten eine Gebühr in Höhe von 220,00 € (55,00 € pro Person) zahlen.
In den ABB heißt es:
[….]
6.2 Alle Fluggäste müssen online über den Bereich „Meine Buchungen“ [Link] einchecken und eine Bordkarte ausdrucken oder herunterladen. Dies gilt nicht für Flexi Plus Tarife (und Plus Tarife, die nach dem 11. Dezember 2019 erworben wurden) und die einen kostenlosen Check-in am Flughafen beinhalten (für weitere Informationen zur Verwendung mobiler Bordkarten klicken Sie bitte hier),
Der Online-Check-in ist bereits ab 60 Tagen vor jeder planmäßigen Abflugzeit für Kunden/Kundinnen verfügbar, die den Service der Sitzplatzzuweisung nutzen möchten. Fluggäste, die ihren Flug vor dem 28. Januar 2021 gebucht haben, können einen kostenlosen Sitzplatz erhalten, wenn sie zwischen 2 Tagen und 2 Stunden vor jedem Flug online einchecken. Fluggäste, die zum 28. Januar 2021 gebucht haben, können 24 bis 2 Stunden vor jedem Flug online einchecken.
Sobald ein Fluggast online eingecheckt hat, kann die Bordkarte bis zu zwei (2) Stunden vor jeder planmäßigen Abflugzeit erneut ausgedruckt oder heruntergeladen werden. Jede Bordkarte muss auf einer einzelnen A4-Seite ausgedruckt und vorgelegt oder über unsere App abgerufen werden.
Kunden, die nicht innerhalb der oben genannten Fristen online einchecken (mit Ausnahme von Kunden mit Flexi Plus und Plus Tarifen, die nach dem 11. Dezember 2019 gebucht haben), wird am Flughafen eine Check-in-Gebühr in Höhe des in unserer konsolidierten Gebührentabelle angegebenen Satzes berechnet. Bei Kunden, die am Flughafen keine Bordkarte vorlegen (in Papierform oder mobil), wird eine Gebühr für die Neuausstellung der Bordkarte erhoben, deren Höhe in unserer konsolidierten Gebührentabelle angegeben ist.
[…]
Der Kläger ist der Ansicht, Art. 6.2 der ABB der Beklagten sei gem. § 307 Abs. 1 ZPO unwirksam, weil sie den Fluggast unangemessen benachteilige.
Die Beklagte ist der Ansicht, der Kläger habe es selber verschuldet, dass er aufgrund der Einreisebestimmungen der Republik Griechenland die kostenfreie Möglichkeit des Online-Check-Ins nicht habe rechtzeitig nutzen können.
Hierzu führte das Gericht aus:
Die zulässige Klage ist begründet.
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