Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten. Bereits 403.418 Anfragen
Reiserücktritt bis 30 Tage vor Reisebeginn - Stornopauschale von 30 % ist zu hoch!
Reiserecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten
Sehen die AGB eines Reiseveranstalters für den Fall einer Stornierung bis zu 30 Tage vor Reiseantritt eine Stornopauschale von 30 % vor, so liegt sowohl eine unangemessene Benachteiligung gem. § 307 BGB als auch ein Verstoß gegen §§ 308 Nr. 7b, 309 Nr. 5a BGB vor. Denn es dürfte zu erwarten sein, dass bei einem Reiserücktritt, der mehrere Monate vor Reiseantritt erfolgt, überwiegend eine Weiterverwendung der Reiseleistungen möglich ist und damit die Einbuße des Reiseveranstalters deutlich unter 30 % liegt. Daher ist der Ansatz einer Stornopauschale von 30 % für solche Fälle unangemessen hoch.
Die Unwirksamkeit der Regelung der Stornokostenpauschale steht der geltungserhaltenen Reduktion entgegen. Daher ist die konkret angemessene Entschädigung gem. § 651 h Abs. 2 Satz 2 BGB zu beziffern. Darlegungs- und beweispflichtig die eine angemessene konkrete Entschädigung ist der Reiseveranstalter.
AG Bochum, 13.10.2020 - Az: 39 C 9/20
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus DIE ZEIT
Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.252 Bewertungen)
Schnell, unbürokratisch, kompetent - einfach sehr gut!
Verifizierter Mandant
Dr. Voß ist sehr ausführlich auf meine Fragestellung eingegangen und hat mein Problem durch entsprechende Hinweise perfekt gelöst.
Sehr ...