Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten Jetzt Anfrage stellen Bereits 406.497 Anfragen
Reiserücktritt bis 30 Tage vor Reisebeginn - Stornopauschale von 30 % ist zu hoch!
Reiserecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten
Sehen die AGB eines Reiseveranstalters für den Fall einer Stornierung bis zu 30 Tage vor Reiseantritt eine Stornopauschale von 30 % vor, so liegt sowohl eine unangemessene Benachteiligung gem. § 307 BGB als auch ein Verstoß gegen §§ 308 Nr. 7b, 309 Nr. 5a BGB vor. Denn es dürfte zu erwarten sein, dass bei einem Reiserücktritt, der mehrere Monate vor Reiseantritt erfolgt, überwiegend eine Weiterverwendung der Reiseleistungen möglich ist und damit die Einbuße des Reiseveranstalters deutlich unter 30 % liegt. Daher ist der Ansatz einer Stornopauschale von 30 % für solche Fälle unangemessen hoch.
Die Unwirksamkeit der Regelung der Stornokostenpauschale steht der geltungserhaltenen Reduktion entgegen. Daher ist die konkret angemessene Entschädigung gem. § 651 h Abs. 2 Satz 2 BGB zu beziffern. Darlegungs- und beweispflichtig die eine angemessene konkrete Entschädigung ist der Reiseveranstalter.
AG Bochum, 13.10.2020 - Az: 39 C 9/20
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline – bekannt aus mdr Jump
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)
Danke
Verifizierter Mandant
Sehr schnelle und kompetente Antworten. Vielen Dank. Ich kann Sie nur empfehlen. Weiter so und viel Erfolg.
Danke für Ihre Unterstützung und ...