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Motorsegelschiff gebucht und Motorschiff bekommen

Reiserecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Es liegt eine Abweichung von der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit vor, wenn eine Kreuzfahrt mit einem Motorschiff durchgeführt wird, obwohl ein Motorsegelschiff gebucht wurde.

Der Reisende kann daher den Reisepreis mindern.

Da es sich jedoch nicht um einen schwerwiegenden Mangel handelt, kann der Reisende keinen Anspruch auf Schadenersatz wegen vertaner Urlaubszeit geltend machen.


LG Hamburg, 03.11.2000 - Az: 17 S 101/00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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