Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 414.286 Anfragen

Muss eine Umbuchung der Reise wegen der Corona-Pandemie hingenommen werden?

Reiserecht Lesezeit: ca. 7 Minuten

Der Reiseveranstalter kann den Reisenden nicht auf Grundlage des Rechtsinstitutes des Wegfalls der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB) auf eine Umbuchung anstatt der Rückzahlung des Reisepreises verweisen.

Der Entscheidung lag der nachfolgende Sachverhalt zugrunde:

Der Kläger zu 1. buchte für sich und seine Ehefrau, die Klägerin zu 2., bei der Beklagten eine Reise in der Zeit vom 29.3. bis 14.4.2020 nach Südafrika und Mauritius zum Preis von insgesamt 6.594,00 € (3.297,00 € pro Person). Die Beklagte bestätigte die Reise mit Schreiben vom 5.2.2020. Die Kläger zahlten den Reisepreis an die Beklagte.

Am 24.3.2020 stornierte die Beklagte die Reise wegen der Corona-Pandemie. Sie bot den Klägern eine Umbuchung der Reise auf einen anderen Termin an.

Mit anwaltlichem Schreiben vom 27.4.2020 widersprachen die Kläger einer Umbuchung und forderten die Rückzahlung des Reisepreises. Auf dieses Schreiben antwortete die Beklagte mit E-Mail vom 30.4.2020.

Die Kläger sind der Ansicht, die Beklagte sei zur Rückzahlung des Reisepreises verpflichtet. Auf eine Umbuchung oder einen Gutschein müssten sie sich nicht verweisen lassen.

Hierzu führte das Gericht aus:

Die Kläger können von der Beklagten die Rückzahlung des auf die gebuchte Reise gezahlten Reisepreises verlangen (§§ 651h Abs. 1 S. 2, 346 BGB).

Der Reiseveranstalter kann vor Reisebeginn unter anderem dann vom Reisevertrag zurücktreten, wenn er aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrages gehindert ist. Tritt der Reiseveranstalter vom Vertrag zurück, verliert er den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis und ist verpflichtet, unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt, zu leisten, §§ 651 Buchst. h Abs. 4 Nr. 2, Abs. 5 BGB.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Urteil freischalten

oder Registrieren

Noch kein Premium-Zugang?

7 Tage kostenlos testen


LG Frankfurt/Main, 17.11.2020 - Az: 2-24 O 189/20

ECLI:DE:LGFFM:2020:1117.2.24O189.20.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus DIE ZEIT 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.268 Bewertungen)

Kompetente Antwort !
Verifizierter Mandant
Die Kommunikation per Mail verlief zügig und völlig problemlos. So kommt man sehr schnell zu einer fundierten Aussage eines Fachanwalts. Vielen Dank ...
Thomas Clingen, Köln