Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 413.565 Anfragen

Covid-19 bedingte Schließung eines Hotels: zahlt die Betriebsschließungsversicherung?

Reiserecht Lesezeit: ca. 17 Minuten

Die Zahlung des Versicherungsbeitrages allein führt nicht zu einer konkludenten Verlängerung des Versicherungsvertrages.

Bestimmt sich der Versicherungsumfang einer Betriebsschließungsversicherung nach Allgemeinen Versicherungsbedingungen, nach welchen der Versicherungsfall vom Vorliegen bestimmter, im Einzelnen namentlich aufgelisteter Krankheiten und Krankheitserreger abhängt, so besteht wegen des grundsärtzlich abschließenden Charakters der namentlichen Auflistung für nicht genannte Krankheiten und Krankheitserreger - hier Covid-19 bzw. SARS-CoV-2 - kein Versicherungsschutz.

Die Inbezugnahme von Normen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) in Allgemeinen Versicherungsbedingungen zu Betriebsschließungsversicherungen ist in Ermangelung entgegenstehender, eindeutiger Anhaltspunkte rein referenzieller Natur und kann nicht als dynamische Verweisung auf den Gesetzesumfang des IfSG in der jeweils gültigen Fassung angesehen werden.

Eine erweiternde oder analoge Anwendung abschließend formulierter Allgemeiner Versicherungbedingungen auf neuartige Infektionsgeschehen ist unzulässig.

Hierzu führte das Gericht aus:

Eine Betriebsschließung wegen Auftretens der neuartigen Krankheit Covid-19 bzw. des neuartigen Erregers SARS-CoV-2 ist nicht von der in Rede stehenden Betriebsschließungsversicherung umfasst.

Der Versicherungsfall ist im Versicherungsschein selbst nur allgemein als „Schließungsschäden infolge Infektionsgefahr“ grob umrissen. Die nähere Konkretisierung des Vertragsinhalts einschließlich der unter den Versicherungsschutz fallenden Betriebsschließungen erfolgt durch die AVB-BS. Dies ist für den Versicherungsnehmer aus dem Versicherungsschein auch zweifelsfrei erkennbar, da unter dem Punkt „Vertragsbestimmungen“ explizit formuliert wird, dass sich die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Vertragsparteien unter anderem nach den AVB-BS richten.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Urteil freischalten

oder Registrieren

Noch kein Premium-Zugang?

7 Tage kostenlos testen


LG Bayreuth, 15.10.2020 - Az: 22 O 207/20

Nachfolgend: OLG Bamberg, 28.10.2021 - Az: 1 U 433/20


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Bild.de 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.268 Bewertungen)

Sehr schnelle Antwort. Sehr kompetente Beratung und Freundlichkeit. Nur zu empfehlen. Ich persönlich nehme eine Beratung oder eine Vertretung ...
Mike Perke, Kolkwitz
Super schnelle und ausführliche Beratung und Erläuterung, zu meinem Anliegen. Ich kann es nur weiterempfehlen und werde bei Bedarf wieder auf die ...
Verifizierter Mandant