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Flugtickets: Steuern und Gebühren müssen vor Beginn der Buchung aufgeschlüsselt werden!

Reiserecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Fluggesellschaften müssen den Preis für das Flugticket zu Beginn der Buchung aufschlüsseln und neben dem Endpreis auch den reinen Flugpreis, Steuern, Flughafengebühren sowie weitere Entgelte ausweisen. Es genügt nicht, nur den Endpreis inklusive Steuern anzugeben.

Die Europäische Luftverkehrsdienste-Verordnung schreibt vor, dass neben dem Endpreis der reine Flugpreis, Steuern, Flughafengebühren und sonstige Gebühren, Zuschläge und Entgelte genannt werden müssen.

Es ist nicht ausreichend, diese Posten in den Endpreis einzurechnen oder sie erst nach Abschluss der Buchung mitzuteilen. Der Preis ist zu Beginn des Buchungsvorgangs bei der erstmaligen Nennung des Preises aufzuschlüsseln. Nur so kann die von der EU-Verordnung geforderte Preistransparenz erreicht werden.

Ohne diese Angaben sind Kunden nicht in der Lage, den Preis effektiv mit den Preisen anderer Fluggesellschaften zu vergleichen und können auch nicht die Berechtigung einer von der Fluggesellschaft geltend gemachten Preiserhöhung infolge erhöhter Steuern und Gebühren überprüfen.


KG, 03.09.2020 - Az: 23 U 34/16

ECLI:DE:KG:2020:0903.23U34.16.00

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